PRÜFUNG VON LEITERN & TRITTEN
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Leitern & Tritte neben der Prüfung vor Benutzung, wiederkehrend einer Sicht- und Funktionsprüfung durch eine befähigte Person, unterzogen werden.
Wir prüfen und dokumentieren Ihre Arbeitsmittel nach DIN EN 131 und stellen damit sicher, dass Ihre Arbeitsmittel den technischen Anforderungen entsprechen.

